Was sind Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI
Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen ambulant gepflegten Pflegebedürftigen auch Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in Höhe von 131€ im Monat zur Verfügung.
Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben nach § 45b SGB XI Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131€
Dieser Betrag wird von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt und dient dazu, die Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu verbessern und pflegende Angehörige zu entlasten.
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